Am besten schließt man eine Zahnzusatzversicherung ab, wenn mit den Zähnen noch alles in Ordnung ist. Dann ist der Abschluss günstig und unkompliziert. Viele Menschen denken aber erst daran, wenn es nicht mehr so gut um die Mundgesundheit bestellt ist.
Fehlende Zähne?
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, muss im Antrag auch angeben, ob bereits Zähne fehlen. Damit sind lediglich „bleibende Zähne“ gemeint, also keine Milchzähne oder entfernte Weisheitszähne.
Möglichkeiten im Überblick
Versicherungen gehen ganz unterschiedlich mit Zahnlücken um. Meist kommt es darauf an, wie viele Zähne fehlen. Folgende Varianten sind möglich:
1. Versicherung ohne Einschränkung
Hierbei handelt es sich um die denkbar beste Variante. Es gibt Anbieter, die fehlende Zähne ohne Einschränkung mitversichern. Wenn Ihnen nur ein Zahn fehlt, haben Sie gute Chancen, eine Zahnzusatzversicherung zu bekommen – und das ohne besondere Voraussetzungen.
Anbieter, die diese Variante ermöglichen, sind zum Beispiel die Continentale oder die Barmenia.
2. Versicherung gegen Aufpreis
Andere Anbieter ermöglichen eine Versicherung der fehlenden Zähne gegen Aufpreis. Pro Zahn kann die Versicherung schon einmal um zehn Euro teurer werden. Trotzdem kann sie sich lohnen. Denn auf diese Weise können ein bis drei fehlende Zähne mitversichert werden. Zwar müssen Sie höhere Beiträge zahlen, aber Sie können die Lücken schließen und müssen für die enormen Kosten nicht selbst aufkommen. Es bietet sich an, nach dem Lückenschluss zu prüfen, ob sich die Aufschläge reduzieren oder aufheben lassen.
Eine Mitversicherung gegen Aufpreis bieten zum Beispiel die Allianz, die Arag oder die Hanse Merkur an.
3. Versicherung mit geringerer Zahnstaffel
Es geht auch umgekehrt: Der Versicherte zahlt keine Aufschläge für die fehlenden Zähne, erhält dafür aber geringere Leistungen. Die Hallesche bietet zum Beispiel eine Kürzung der Zahnstaffel auf 25 Prozent der eigentlichen Leistung in den ersten fünf Jahren an. Es gibt dann nur 1.250 Euro statt 5.000 Euro. Der Leistungsanspruch sinkt also deutlich. Bei dieser Variante handelt es sich um eine Notlösung, die sich nur dann lohnt, wenn im Zeitraum der Kürzung keine allzu großen Behandlungen anstehen.
4. Ausschluss der fehlenden Zähne
Natürlich besteht die Möglichkeit, fehlende Zähne überhaupt nicht mitzuversichern. Allerdings ist von dieser Variante abzuraten. Denn die Versicherung kommt dann nicht für die Schließung der Lücken auf. Es kann außerdem zu Problemen kommen, wenn größere Lückenschlüsse anstehen, bei denen auch die ausgeschlossenen Zähne einbezogen werden müssen.
Übrigens: Die meisten Anbieter lehnen Antragsteller mit mehr als vier fehlenden Zähnen ab. Dann besteht immer noch die Möglichkeit, eine Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abzuschließen. Dabei werden Sie nicht nach fehlenden Zähnen gefragt. Allerdings sind diese dann auch nicht mitversichert. Genau wie beim Ausschluss macht diese Variante nur Sinn, wenn die fehlenden Zähne für folgende Behandlungen keine Rolle spielen.
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