Schnell &
einfach
vergleichen
Ganz einfach
sparen
Garantierte
Datenschutz-
Sicherheit
Flexible Anpassung an Ihre Situation
Absolut sicher
Bürgergeld-sicher
Individuell für Sie
Klassische Rente
Die Beiträge werden von deutschen Versicherern überwiegend mündelsicher angelegt. Sparer erhalten einen Garantiezins von 1,25% auf das Deckungskapital.
Beispiel: Ein 45-jähriger Selbständiger zahlt in der Ansparphase monatlich 500 Euro und erhält ab dem 65. Lebensjahr inklusive Überschüsse eine lebenslange Gesamtrente in Höhe von 995 Euro monatlich.
Gesamtzins 1,25%, flexible Rentenbezugsform, Rentengarantiezeit für Hinterbliebene von 15 Jahren.
Fondsgebundene Rente
Bei der fondsgebundenen Rürup-Rente können Sie aus einer angebotenen Fonds-Auswahl des Versicherers Ihre Wunschfonds auswählen. Ausgabenaufschläge fallen in der Regel nicht an. Empfehlenswert sind international anlegende Mischfonds.
Beispiel: Ein 45-jähriger Selbständiger zahlt in der Ansparphase monatlich 500 Euro und erhält bei 6% Fondsentwicklung eine lebenslange Basisrente in Höhe von 1.188 Euro monatlich.
Erwirtschaftet das Fondsdepot eine 3% höhere Rendite steigt Ihre monatliche Rente sogar auf 1.646 Euro.
Flexible Rentenbezugsform, Rentengarantiezeit für Hinterbliebene von 15 Jahren.
Das Hauptargument der Basis-Rente sind die steuerlichen Vorteile. Ab 2023 können Sie, im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, 100 Prozent Ihrer Beiträge von der Steuer absetzen! Die Höchstgrenzen betragen dabei 26.528 Euro bzw. 53.056 Euro Euro bei Ehepaaren.
Grundsätzlich darf jeder die staatlich geförderte Rürup-Rente abschließen. Sie bietet sich für diejenigen an, die ihre Rente aufstocken möchten und nicht auf die Schwankungen des Rentenniveaus angewiesen sein wollen. Anders als bei der gesetzlichen Rente sind hier nämlich die späteren Bezüge relativ sicher, weil sie sich aus den eigenen eingezahlten Beiträgen ergeben.
Es gibt Berufsgruppen, für die sich die Rürup-Rente besonders lohnt:
Ursprünglich wurde die Rürup-Rente als Basisrente für gutverdienende Selbstständige eingeführt, die weder pflichtversichert sind noch freiwillig Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung werden möchten. Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf die Riester-Rente und die damit verbundenen staatlichen Zulagen. Für sie ist die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, staatliche Förderung für die Altersvorsorge zu erhalten. Durch flexible Einzahlungen können Selbstständige und Freiberufler die zu zahlenden Beiträge nach ihrem schwankenden Einkommen ausrichten.
Wer viel verdient, hat auch eine höhere Steuerlast. Deshalb profitieren besonders Gutverdiener von den Steuervorteilen der Rürup-Rente. Durch die absetzbaren Beträge sparen sie fürs Alter und verringern gleichzeitig ihre Steuerlast. Auch mit durchschnittlichem Einkommen kann sich diese Kombination durchaus noch lohnen.
Die eingezahlten Beiträge werden vom Finanzamt berücksichtigt. Besonders Gutverdiener können damit ihre Steuerlast erheblich senken, während sie für das Alter sparen.
Bis zum Jahr 2025 steigt die Förderhöhe jährlich um 2 Prozent, sodass schließlich 100 Prozent der eingezahlten Beiträge vom Finanzamt als Sonderausgaben berücksichtigt werden.
Im Jahr 2023 wurde der bisher ab dem Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug (100%) vorgezogen.
Das angesparte Kapital ist vor Pfändung und Insolvenz geschützt und wird auch beim Bürgergeld-Antrag nicht angerechnet.
Versicherte können jederzeit die Beiträge ändern und zusätzliche Sonderzahlungen vornehmen.
Es gibt keinen monatlichen oder jährlichen Mindestbeitrag, der eingezahlt werden muss.
Unabhängig davon, wie lange sie leben, erhalten Versicherte eine lebenslange Rente.
Das angesparte Kapital kann nicht vererbt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.
Die ausgezahlte Rente muss im Alter nach dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Die Rürup-Rente wird lediglich in monatlichen Rentenbezügen ausgezahlt.
Versicherte haben erst Anspruch auf ihre Rente, wenn sie mindestens 62 Jahre alt sind.
Der Vertrag kann nicht gekündigt werden, er lässt sich höchstens beitragsfrei stellen.
Anbieter können den Wechsel verweigern. Bisher gibt es dazu keine gesetzlichen Vorschriften. Deshalb sind die Möglichkeiten von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Um das Geld renditereich anlegen zu können, geben manche Anbieter keine Garantie, dass ihre Kunden alle eingezahlten Beiträge als Rente ausgezahlt bekommen. Eine professionelle Beratung ist deshalb wichtig, um keinen Vertrag mit Stolperfallen abzuschließen.
Bewertung 5 von 5
Die gesetzliche Rente ist einfach viel zu niedrig. Man hört ja ständig, dass man sie aufstocken soll. Ich habe mich deshalb jetzt für die Rürup-Rente entschieden, die bringt mir nämlich heute schon Steuervorteile. Frank M., Rendsburg
Bewertung 4,9 von 5
Ich hab einfach Infos angefordert und mich beraten lassen. Der Berater war sehr kompetent. Zusammen haben wir mit der Rürup-Rente die perfekte Altersvorsorge für mich gefunden. Corinna T., Bremen
*Das Hauptargument der Basis-Rente sind die steuerlichen Vorteile. Ab 2023 können Sie, im Rahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, 100 Prozent Ihrer Beiträge von der Steuer absetzen! Die Höchstgrenzen betragen dabei 27.565,20 Euro bzw. 55.130,40 Euro bei Ehepaaren. Die Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung ist 2023 auf 107.400 Euro gestiegen.