Selbstständige, die in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, können die Zahlungen für die nächsten Monate verschieben. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in einer Pressemitteilung hin.
Ein formloser Antrag genügt
Die Rentenbeiträge können demnach bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt werden. Das gelte auch für Beiträge, die wegen einer Stundungsvereinbarung in Raten gezahlt werden.
Um die Zahlungen auszusetzen, genügt eine formlose Mitteilung an den Rentenversicherungsträger, in der sie Bezug auf die Corona-Krise nehmen. Antragsteller können die Deutsche Rentenversicherung aktuell schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erreichen.
Kostenloses Servicetelefon für weitere Fragen
Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein kostenloses Servicetelefon für weitere Informationen an. Die Mitarbeiter sind montags bis donnerstags von 7:30 Uhr bis 19:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr erreichbar. „Aktuell ist hier mit einem erhöhten Anrufaufkommen und längeren Wartezeiten zu rechnen, weshalb um etwas Geduld gebeten wird“, heißt es in der Presseinformation.
Die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung stehen rund um die Uhr zur Verfügung.
Wer ist als Selbstständiger versicherungspflichtig?
Einige Selbstständige sind in der Rentenversicherung gesetzlich pflichtversichert. Dazu gehören
- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
- Selbstständige mit einem Auftraggeber
- Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
- Bestimmte weitere Selbstständige
Alle anderen Selbstständigen können auf Antrag in der Rentenversicherung pflichtversichert werden.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Allgemeine Informationen zur Rentenversicherung von Selbstständigen sind in der Broschüre "Selbstständig - Wie die Rentenversicherung Sie unterstützt" zusammengefasst. Die Broschüre kann online heruntergeladen oder beim Servicetelefon bestellt werden.
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