Vereinfachte Steuererklärung für Rentner startet

    10.05.2019
  • Lesezeit ca. 2 Minuten
Steuererklärung
© falco/pixabay.com

Immer mehr Rentner sind dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Viele sind damit restlos überfordert. Deshalb startet jetzt in vier Bundesländern ein Pilotprojekt, das eine vereinfachte Steuererklärung für Rentner ermöglicht. Welche Vorteile das hat und was Betroffene beachten müssen.


Jedes Jahr erhöht sich der Anteil an Rentnern, die steuerpflichtig werden und eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen. Grund dafür ist einerseits der steigende Besteuerungsanteil. Gleichzeitig führen Rentenerhöhungen dazu, dass das Einkommen vieler Rentner den steuerfreien Grundbetrag übersteigt. Mehr dazu lesen Sie hier.

Pilotprojekt vereinfacht Steuererklärung

In 4 Bundesländern können Rentner seit Anfang Mai 2019 die vereinfachte Steuererklärung nutzen:

  • Brandenburg
  • Bremen
  • Sachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern

Die sogenannte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ besteht nur aus zwei Seiten und hat den Vorteil, dass Renten- und Pensionseinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge nicht mehr selbst eingetragen werden müssen. Das Finanzamt übernimmt die Daten automatisch aus der elektronischen Mitteilung des jeweiligen Leistungsträgers. Darüber hinaus können auch steuermindernde Ausgaben bei der vereinfachten Steuererklärung angegeben werden:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Handwerkerkosten
  • Krankheitskosten
  • Behindertenpauschbetrag
  • Kirchensteuer
  • Spenden
  • Parteibeiträge

Wie viel Sie im Bereich Haushalt, Krankheit und Pflege absetzen können, lesen Sie hier.

Was mit der vereinfachten Steuererklärung nicht geht

Die vereinfachte Steuererklärung kann nur in Papierform abgegeben werden. Wer sie online anfertigt, kann die einfache Form nicht nutzen. Allerdings bietet sich hier das Online-Portal Elster an, bei dem ebenfalls eine vorausgefüllte Steuererklärung möglich ist.

Lesen Sie auch: Elster: Steuererklärung online abgeben

Außerdem können nicht alle steuerminderenden Ausgaben über die vereinfachte Erklärung angegeben werden. Für

  • Unterhaltszahlungen an Angehörige,
  • den Pflegepauschbetrag,
  • den Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge und
  • Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Vermietung und Verpachtung

muss eine vollständige Steuererklärung abgegeben werden.

Achtung: Fristen und Bringpflicht beachten

Wer zu einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie für das Vorjahr bis zum 31. Juli abgeben. Viele Rentner sind sich unsicher, ob sie überhaupt Steuern zahlen müssen. Sie sollten sich rechtzeitig informieren, denn Steuerzahler haben eine Bringpflicht. Das Finanzamt muss sie also nicht im Vorfeld auffordern, die Steuererklärung anzufertigen. Wer die Frist versäumt, muss draufzahlen. Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge und Zwangsgelder verlangen.

Hier erfahren Sie, ab wann Rentner Steuern zahlen müssen. Alternativ lohnt sich auch eine Beratung beim Steuerberater. Es ist ratsam, regelmäßig zu überprüfen, ob Steuern gezahlt werden müssen – am besten jährlich. Denn schon durch kleine Rentenerhöhungen können Betroffene in die Steuerpflicht geraten.

Rentenversicherung hilft bei der Steuererklärung

Rentner, die eine Steuererklärung abgeben müssen, sollten sich vorher bei der Rentenversicherung melden. Denn damit das Finanzamt korrekt berechnen kann, wie viel Prozent der Rente überhaupt versteuert werden muss, benötigt es eine Bescheinigung von der Rentenversicherung. Die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ können Versicherte kostenlos beantragen, entweder per Post, Fax, E-Mail oder über die Servicehotline 0800 / 1000 4800 (gebührenfrei). Für den Antrag benötigen sie ihre persönliche Rentenversicherungsnummer. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den darauffolgenden Jahren automatisch zugeschickt.

Die Bescheinigung beinhaltet außerdem alle steuerrechtlichen Beträge und gibt Hinweise, in welche Zeilen der Steuererklärung sie eingetragen werden müssen.

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