Es kommt immer wieder vor: Ein Mieter ärgert sich über das Verhalten seines Vermieters, weiß aber nicht, ob er damit wirklich im Recht ist. Aus diesem Grund gibt er lieber nach, anstatt sich zu wehren. Damit Ihnen das nicht passiert, sollten Sie die gängigsten Vermietertricks kennen.
Die Nebenkosten-Lüge
Hier müssen Mieter schon aufpassen, bevor sie den Mietvertrag unterschreiben. Denn um Wohnungen möglichst günstig und attraktiv wirken zu lassen, setzen manche Mieter die Nebenkosten sehr niedrig an. Wenn Mieter dann die erste Betriebskostenabrechnung erhalten und zu einer hohen Nachzahlung aufgefordert werden, fühlen sie sich hinters Licht geführt. Um das zu vermeiden, sollten potenzielle Mieter vor Vertragsabschluss bei Vormietern oder Nachbarn nachfragen, wie hoch deren Betriebskosten sind. Ist es dafür schon zu spät, können Mietervereine oder Anwälte helfen. Denn wer die Einzelheiten der Betriebskostenabrechnung nicht verstehen und auf ihre Richtigkeit prüfen kann, findet dort Rat.
Mieterhöhung
Mieter sollten besonders achtsam sein, wenn es um Mieterhöhungen geht. Stützt sich der Vermieter dabei auf den höchsten Wert des Mietspiegels, müssen Mieter dies kritisch hinterfragen und gegebenenfalls handeln. Damit der oberste Wert des Mietspiegels gerechtfertigt ist, muss es sich um eine besonders gute Wohnung mit mehreren Extras handeln. Für eine durchschnittliche Wohnung gilt ungefähr der mittlere Wert und für eine Wohnung, die nur dürftig ausgestattet ist und einige Mängel aufweist, sollte in der Regel ein unterer Wert angesetzt werden. Entspricht die Erhöhung nicht den Kriterien, kann der Mieter widersprechen und einen Gegenvorschlag machen. Im Notfall steht ihm auch ein Sonderkündigungsrecht zu.
Übrigens: Wenn jedes Jahr eine neue Mieterhöhung im Briefkasten landet, müssen Mieter das nicht unbedingt hinnehmen. Zwar dürfen die Kosten einmal im Jahr an den Mietspiegel angepasst werden - und dieser steigt in gefragten Wohnregionen stetig an. Trotzdem darf die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20 Prozent steigen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn aufwendige Modernisierungsarbeiten durchgeführt wurden.
Quadratmeter stimmen nicht
Häufig sind Wohnungen kleiner als im Mietvertrag beschrieben. Das muss nicht unbedingt vom Vermieter beabsichtigt sein. Denn bei der Vermessung kann schon einmal etwas schief gehen. Trotzdem ist es auch ein beliebter Trick, die Quadratmeterzahl ein wenig zu erhöhen, um mehr Miete verlangen zu können. Wer sich für eine Wohnung interessiert, sollte sie deshalb vor Vertragsabschluss ausmessen. Auch wer bereits einen Mietvertrag unterschrieben hat, kann zum Zollstock greifen. Denn unter Umständen besteht das Recht auf Mietminderung, wenn die angegebene Größe nicht stimmt. Aber Vorsicht: Umgekehrt kann der Vermieter auch die Miete erhöhen, wenn sich herausstellt, dass die Wohnung eigentlich größer ist.
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Der Trick mit dem neuen Mietvertrag
Wenn der Vermieter einen neuen Vertrag abschließen möchte, müssen Mieter hellhörig werden. Denn daraus entstehen in der Regel Nachteile, die vielleicht nicht auf den ersten Blick sichtbar sind. Mieter sollten sich nicht dazu drängen lassen, einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Selbst nach Modernisierung oder Eigentümerwechsel ist der alte Vertrag noch gültig.
Die Reparaturen-Falle
Wenn der Mietvertrag die sogenannte Kleinreparaturklausel beinhaltet, muss der Mieter Reparaturkosten bis 40 Euro selbst übernehmen. Er sollte sich daraus aber keine Falle stricken lassen. Denn diese Regelung gilt nur, wenn die entsprechenden Kosten wirklich nicht höher sind. Eine Rechnung über 150 Euro muss der Vermieter selbst bezahlen. Er darf vom Mieter keine anteilige Zahlung von 40 Euro beanspruchen.
Außerdem darf der Vermieter keine Reparatur an der Mietsache ablehnen und den Mieter auf seine Hausratversicherung verweisen. Zur Mietsache gehören alle vermieteten Gegenstände, also auch Einbauküche, Fenster, Türen, Waschbecken und so weiter. Der Vermieter muss Mängel beheben und dafür aufkommen. Eine Ausnahme besteht, wenn der Mieter für den Schaden verantwortlich ist.
Übrigens: Es kommt vor, dass Vermieter Wohnungen in schlechtem Zustand anbieten und dafür einen gewissen Zeitraum Mietfreiheit gewähren. Wenn der Mieter sich selbst um die Renovierung kümmert, erhält er die Wohnung zum Beispiel für die ersten zwei Monate umsonst. Solche Angebote lohnen sich meistens nur für den Vermieter. Er hat weniger Arbeit und spart die Renovierungskosten. Der Mieter zahlt in der Regel drauf.
Der Kautions-Schwindel
Wird ein Ex-Mieter nach seinem Auszug darüber informiert, dass er die Kaution aufgrund von Wohnungsschäden nicht zurückerhält, ist das sehr ärgerlich. Besonders, wenn bei der Wohnungsabnahme nicht auf diese Schäden hingewiesen wurde. Deshalb gilt: Zur Wohnungsabnahme sollten Mieter immer einen Zeugen mitbringen. Das können Familienmitglieder oder Bekannte sein. Außerdem sollten Fotos vom Zustand der Wohnung gemacht werden, die gegebenenfalls als Beweise dienen können. Wer schon schlechte Erfahrungen mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung gemacht hat, kann auf einen Zeugen vom Mieterverein zurückgreifen. Dieser muss zwar bezahlt werden, hat aber die notwendigen Kenntnisse, um im schlimmsten Fall brauchbare Aussagen vor Gericht zu machen.
Um sich vor den hohen Kosten eines Mietrechtsstreits zu schützen, können Mieter eine private Rechtsschutzversicherung abschließen. Diese übernimmt im Streitfall die Kosten für einen Rechtsanwalt.
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