Grundsteuer 2025: Wie Sie Ihre Finanzen schützen und Fehler vermeiden

    27.12.2024
  • Lesezeit ca. 3:30 Minuten
Einfamilienhaus
© 13902/pixabay.com

Die Grundsteuerreform ist eines der ehrgeizigsten steuerpolitischen Projekte der letzten Jahre. Mit der neuen Regelung, die ab dem 1. Januar 2025 greift, sollen Millionen Immobilien neu bewertet und fairer besteuert werden. Doch der Prozess ist komplex, und viele Eigentümer und Mieter sind unsicher, was sie erwartet. Immobilienbesitzer fragen sich: Warum fehlen noch die Bescheide, und wie hoch wird die Steuer künftig ausfallen?


Die Grundsteuerreform tritt nächstes Jahr in Kraft und betrifft etwa 36 Millionen Immobilienbesitzer in Deutschland. Die alte Berechnungsgrundlage wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt, weshalb eine Reform unumgänglich war. Doch trotz der langen Vorbereitungszeit sind viele Details noch ungeklärt.

Hintergrund: Warum eine Reform notwendig wurde

2025 soll die neue Grundsteuer gelten – doch bisher herrscht in vielen Bundesländern Verwirrung. Eigentümer haben ihre Grundsteuererklärungen eingereicht, warten jedoch oft vergeblich auf Rückmeldung. Gleichzeitig spekulieren Kommunen über künftige Hebesätze, die maßgeblich die Höhe der Steuer beeinflussen. Klar ist: Die Reform wird für einige teurer, während andere entlastet werden.

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer beruhte auf veralteten Einheitswerten aus den Jahren 1964 (Westdeutschland) und 1935 (Ostdeutschland). Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018, dass diese Grundlage gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Ziel der Reform ist eine gerechtere Verteilung der Steuerlast.

Die neue Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Grundsteuerwert: Ermittlung des Wertes von Grundstücken und Gebäuden.
  2. Steuermesszahl: Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der die Höhe der Steuer beeinflusst.
  3. Hebesatz: Dieser wird von den Kommunen festgelegt und kann je nach Stadt oder Gemeinde stark variieren.

Besonders der Hebesatz sorgt für Diskussionen, da er erhebliche Auswirkungen auf die Steuerlast hat. Viele Kommunen setzen hohe Hebesätze, was die Gesamtkosten für Immobilienbesitzer und Mieter steigen lassen könnte.

Aktueller Stand: Verzögerungen und offene Fragen

Obwohl die Reform bereits 2019 beschlossen wurde, gibt es erhebliche Verzögerungen bei der Umsetzung:

  • Bearbeitungsstau bei Finanzämtern: Viele Finanzämter haben Probleme, die Grundsteuererklärungen fristgerecht zu bearbeiten. Etliche Eigentümer warten noch immer auf Bescheide, die eigentlich längst hätten verschickt werden sollen.
  • Uneinheitliche Modelle: Einige Bundesländer, darunter Bayern und Hamburg, haben eigene Bewertungsmodelle eingeführt. Diese unterscheiden sich deutlich vom Bundesmodell und machen den Vergleich schwierig.
  • Kommunale Unsicherheit: Die Kommunen müssen ihre Hebesätze anpassen, um die Reform "aufkommensneutral" zu gestalten. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Gemeinden insgesamt gleich bleiben sollen – was jedoch individuell zu Mehrbelastungen führen kann.

Wie hoch wird die neue Grundsteuer?

Die Steuerlast wird von drei Faktoren beeinflusst:

  1. Der Grundstückswert: Eigentümer in Regionen mit hohen Bodenrichtwerten, wie etwa in Großstädten, müssen mit einer höheren Steuer rechnen.
  2. Die Steuermesszahl: Sie wurde im Zuge der Reform gesenkt, um die Belastung zu reduzieren. Dennoch bleibt unklar, wie stark sich diese Änderung auf die individuelle Steuer auswirkt.
  3. Der Hebesatz: Dieser variiert stark zwischen Kommunen. Es gibt bereits Hinweise, dass viele Städte und Gemeinden ihre Hebesätze erhöhen, um eventuelle Einnahmeverluste zu kompensieren.

Experten warnen, dass besonders in Ballungszentren mit hohen Immobilienwerten die Steuerlast deutlich steigen könnte. Gleichzeitig profitieren ländliche Regionen mit niedrigeren Bodenwerten.

Wie können Sie Ihre Grundsteuer selbst berechnen?

Um eine Vorstellung von der zukünftigen Grundsteuer zu bekommen, können Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Ermittlung des Grundsteuerwerts: Dieser basiert auf dem Wert Ihres Grundstücks und Gebäudes. Dazu benötigen Sie Informationen wie Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudetyp, Baujahr und Wohnfläche. Diese Daten können Sie aus Ihren Unterlagen oder beim zuständigen Katasteramt erhalten.
  2. Anwendung der Steuermesszahl: Die Steuermesszahl ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz, der je nach Art der Immobilie variiert. Für Wohnimmobilien beträgt sie beispielsweise 0,031 Prozent. Multiplizieren Sie den Grundsteuerwert mit der Steuermesszahl, um den Steuermessbetrag zu erhalten.
  3. Berücksichtigung des Hebesatzes: Der Hebesatz wird von Ihrer Kommune festgelegt und kann stark variieren. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über den aktuellen oder geplanten Hebesatz. Multiplizieren Sie den Steuermessbetrag mit dem Hebesatz, um die jährliche Grundsteuer zu berechnen.

Beispielrechnung

Angenommen, Ihr Grundsteuerwert beträgt 200.000 Euro.

  • Steuermesszahl: 0,031 Prozent für Wohnimmobilien.
    • 200.000 € x 0,031 % = 62 € (Steuermessbetrag).
  • Hebesatz: Angenommen, Ihre Kommune hat einen Hebesatz von 400 Prozent.
    • 62 € x 400 % = 248 € jährliche Grundsteuer.

Bitte beachten Sie, dass dies eine vereinfachte Darstellung ist und individuelle Faktoren zu Abweichungen führen können.

Was können Eigentümer jetzt tun?

  1. Bescheid prüfen: Sobald der Bescheid eintrifft, sollten Sie die angegebenen Werte sorgfältig überprüfen. Fehler bei der Bewertung können zu einer überhöhten Steuer führen.
  2. Widerspruch einlegen: Bei Unstimmigkeiten haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Hierfür stehen Ihnen Musterbriefe und Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung.
  3. Hebesätze beobachten: Informieren Sie sich über die geplanten Hebesätze Ihrer Gemeinde. Diese Information wird oft in öffentlichen Ratsversammlungen oder über lokale Plattformen bekanntgegeben.
  4. Steuerberater konsultieren: Ein Experte kann Ihnen helfen, den Bescheid zu verstehen und bei Bedarf gegen unfaire Berechnungen vorzugehen.

Was bedeutet die Reform für Mieter?

Die Grundsteuer ist umlagefähig, was bedeutet, dass Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen können. Gerade in Städten mit steigenden Hebesätzen könnte dies zu höheren Nebenkosten führen. Mieter sollten daher ihre Abrechnungen prüfen und bei Verdacht auf unzulässige Erhöhungen nachhaken. Die Grundsteuerreform wird ab 2025 Realität – und bringt Chancen sowie Risiken mit sich. Während einige entlastet werden, müssen andere mit einer höheren Belastung rechnen. Der Schlüssel liegt in der Vorbereitung: Prüfen Sie Ihre Bescheide, beobachten Sie die Entwicklungen in Ihrer Gemeinde und nutzen Sie bei Bedarf rechtliche Mittel. So bleiben Sie trotz der Reform finanziell auf der sicheren Seite.

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