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Welche Vorteile hat die Riester-Rente?

Hohe Förderung

Riester-Sparer erhalten vom Staat eine Grundzulage von 175 Euro pro Jahr. Hinzu kommen weitere Zulagen für Kinder oder Berufseinsteiger, sowie Steuervorteile während der Ansparphase. Die Förderquote, also der prozentuale Anteil des Staates an der Riester-Rente, liegt je nach Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl zwischen 25 und 90 Prozent.

Kinderzulagen

Familien mit Kindern profitieren besonders. Für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist, gibt es pro Jahr Zulagen von 185 Euro. Für jedes Kind, das nach 2008 geboren ist, beträgt die jährliche Zulage sogar 300 Euro.

Bonus für Berufseinsteiger

Wer jünger als 25 Jahre ist und einen Riester-Vertrag abschließt, sichert sich außerdem eine einmalige Zulage von 200 Euro.

Lebenslange Rente

Versicherte haben Anspruch auf eine lebenslange Rente, die nicht sinken darf.

Schutz vor Insolvenz und Pfändung

Sofern Versicherte Zulagen beantragt haben, ist das angesparte Kapital vor Pfändung und Insolvenz geschützt.

Beitragsgarantie

Versicherte bekommen zum Rentenbeginn mindestens ihre eingezahlten Beiträge ausgezahlt.

Welche Nachteile hat die Riester-Rente?

Vererbbarkeit ist begrenzt

Ohne Kürzungen lässt sich das angesparte Kapital nur auf den Riester-Vertrag des Ehepartners oder eines kindergeldberechtigten Kindes übertragen, falls der Versicherte verstirbt. Soll das Ersparte anderweitig vererbt werden, werden in der Regel die Steuervorteile und die staatlichen Zulagen abgezogen.

Hohe Abschlusskosten

Beim Abschluss eines Riester-Vertrags entstehen auch Kosten. Gebühren für Abschluss, Vertrieb und Verwaltung werden gleichmäßig auf die ersten Vertragsjahre verteilt. Interessenten müssen aufpassen, dass sie keinen Tarif wählen, bei dem sie am Ende draufzahlen. Die Vertragskosten dürfen die staatlichen Zulagen nicht übersteigen. Eine professionelle Beratung ist deshalb unverzichtbar.

Versteuerte Rente

Monatliche Renten oder Einmalzahlungen, die Versicherte erhalten, müssen in voller Höhe versteuert werden. Allerdings sind die Steuersätze in der Ansparphase so gering, dass dieser Nachteil ausgeglichen wird.

Hohe Lebenserwartung notwendig

Die Riester-Rente lohnt sich streng genommen nur, wenn Versicherte ein hohes Alter erreichen. Werden sie nicht so alt wie angenommen, verkürzt sich der Auszahlungszeitraum und sie erhalten im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen eine zu geringe Rente. Wer allerdings älter wird als erwartet, profitiert.

Mangelnde Transparenz

Oft sind die Vertragsbedingungen für Laien schwer zu verstehen und undurchsichtig formuliert. Deshalb lässt sich ohne professionelle Hilfe kaum feststellen, ob sich ein Vertrag lohnt oder nicht.

Teure Kündigung

Riester-Verträge können zwar gekündigt werden. Allerdings müssen dann staatliche Zulagen und Steuerbegünstigungen zurückgezahlt werden. Zusätzlich kann auch der Versicherer Kündigungsgebühren verlangen. Eine günstigere Alternative wäre es deshalb, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.

Die staatliche Förderung

Grundzulage für Riester-Sparer

Als Riester-Sparer erhalten Sie jährlich eine Grundzulage vom Staat, wenn Sie Beiträge in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass Sie den sogenannten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser beträgt 4 % Ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr, abzüglich der bereits erhaltenen Zulagen. Erfüllen Sie diese Bedingung, erhalten Sie die volle Grundzulage von derzeit 175 € pro Person und Jahr (Stand: seit 2018).

Wenn Ihr eingezahlter Betrag in einem Jahr unter dem Mindesteigenbeitrag liegt, wird die Grundzulage anteilig gekürzt. Zahlen Sie hingegen mehr als den Mindesteigenbeitrag ein, erhöht dies zwar Ihre spätere Rente, die Grundzulage bleibt jedoch unverändert.

Kinderzulage für Riester-Sparer

Familien mit Kindern profitieren zusätzlich von der Kinderzulage. Diese wird gewährt, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Sie Kindergeld beziehen. Die Höhe der Kinderzulage beträgt:

  • 185 € pro Jahr für Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden.
  • 300 € pro Jahr für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden.

Bei nicht getrennt lebenden Ehepaaren wird die Kinderzulage automatisch dem Elternteil zugeordnet, der das Kindergeld erhält – in der Regel der Mutter. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepartnern erhält derjenige die Zulage, der Kindergeld bezieht.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, per Antrag die Kinderzulage auf den anderen Ehepartner zu übertragen. Dies kann sinnvoll sein, um die Riester-Förderung innerhalb der Familie optimal zu verteilen.

Fragen und Antworten

Warum ist eine private Altersvorsorge sinnvoll?

Warum ist eine private Altersvorsorge sinnvoll?

Wer heute im Berufsleben steht, möchte auch im Alter keine großen finanziellen Einbußen hinnehmen müssen. Das gesetzliche Renten-Niveau sinkt seit Jahren und auch in Zukunft werden die heutigen Beitragszahler später mit weniger Geld auskommen müssen. Altersarmut droht!

Um den Ruhestand ohne finanzielle Sorgen genießen zu können, ist der frühe Abschluss einer privaten Rentenversicherung wichtig. Hier sichert die Riester-Rente den gewohnten Lebensstandard ab. Sie schließt die sogenannte "Rentenlücke", also die Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente.

Wussten Sie schon? Der Staat fördert die Riester-Rente mit bis zu 40.000 Euro*. Sichern Sie sich jetzt die staatliche Zulage! Gerade für Geringverdiener ist die Riester-Rente eine optimale Möglichkeit, später nicht in Altersarmut abzurutschen und nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen zu sein.

Der Staat fördert Riester-Sparer - wer profitiert?

Der Staat fördert Riester-Sparer - wer profitiert?
Unmittelbar von der staatlichen Förderung der Riester-Rente profitieren alle Personen, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Hierzu gehören Arbeitnehmer, Personen mit einer geringfügigen Beschäftigung, Versicherte während Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld sowie versicherungspflichtige Selbständige.

Einen mittelbaren (abgeleiteten) Anspruch auf staatliche Förderung haben Ehepartner, wenn ein Teil des Paares zulagenberechtigt ist. Ebenfalls profitieren aktive Beamte und Angestellte im Öffentlichen Dienst.

Keinen Anspruch auf Förderung hingegen haben zum Beispiel freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?

Was passiert bei Arbeitslosigkeit?
Auch bei Arbeitslosigkeit besteht ein Anspruch auf Förderung zur Riester-Rente. Dies gilt für Arbeitslosengeld 1 wie für das Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld 2). Jedoch müssen die Einzahlungen und Zulagenanträge am aktuellen Einkommen angepasst werden.

In jedem Fall gilt jedoch der Mindesteigenbetrag von 60 Euro, um Förderung zu erhalten.


Bewertung 5 von 5

Ich wurde wenige Zeit nach meiner Anfrage durch einen erfahrenen Berater kontaktiert. Er war sehr freundlich und hat mich gut beraten. Vielen Dank noch einmal! Jasmin S., Halle (Saale)

Bewertung 4,8 von 5

Eine finanzielle Absicherung im Alter ist mir wichtig. Ich habe mich beraten lassen und kann nun mit der Riester-Rente entspannter sein. Zusätzlich profitiere ich von der Förderung vom Staat. Mark B., Düsseldorf

Zulagenbeispiel

*Staatliche Zulagen und steuerliche Vorteile für ein Ehepaar, beide 30 Jahre alt und förderberechtigt, jeweils eigener Riester-Vertrag mit Mindestbeitrag bis 67, Vorjahreseinkommen Mann: 60.000 Euro bzw. Frau: 30.000 Euro, 2 Kinder im Alter von 2 und 4 Jahren, steuerliche Zusammenveranlagung, Kinderzulage bis 25. Lebensjahr.